In Rumänien erhobene Steuern von Einzelpersonen im Jahr 2025

Die Steuern dieser Personen beziehen sich auf natürliche Personen, nicht auf Unternehmen oder PFA/IE.

Für in Rumänien steuerpflichtige Personen (Einzelpersonen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) gelten Steuern für Einkünfte aus:

  • Vermietungen: 8 % des Nettoeinkommens;

  • Investitionen (z. B. Kapitalmarkt):

    • 1 % des Gewinns, wenn die Aktienposition nach mehr als einem Jahr geschlossen wird;

    • 3 % des Gewinns, wenn die Aktienposition in weniger als einem Jahr geschlossen wird.

  • Festgeldanlagen bei Banken: 10 % des Nettogewinns;

  • Lizenzgebühren;

  • andere Einkommensquellen.

Um die Geschäftstätigkeit ordnungsgemäß zu organisieren und alle Steuer- und Buchhaltungspflichten zu erfüllen, muss die Person die Dienste eines rumänischen Wirtschaftsprüfers in Anspruch nehmen.

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