Steuern für Privatpersonen in Rumänien im Jahr 2026

Die Steuern dieser Personen beziehen sich auf natürliche Personen, nicht auf Unternehmen oder PFA/IE.

Für in Rumänien steuerpflichtige Personen (Einzelpersonen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) gelten Steuern für Einkünfte aus:

  • Vermietungen: 8 % des Nettoeinkommens;

  • Investitionen (z. B. Kapitalmarkt):

    • 3 % des Gewinns, falls die Aktienposition nach mehr als einem Jahr geschlossen wird;

    • 6 % des Gewinns, falls die Aktienposition nach weniger als einem Jahr geschlossen wird.

    • Festgeldanlagen bei Banken: 10 % des Nettogewinns;

    • Lizenzgebühren;

    • andere Einkommensquellen.

    Um die Geschäftstätigkeit ordnungsgemäß zu organisieren und alle Steuer- und Buchhaltungspflichten zu erfüllen, muss die Person die Dienste eines rumänischen Wirtschaftsprüfers in Anspruch nehmen.

    Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte, indem Sie das untenstehende Formular ausfüllen oder die untenstehenden Kontaktdaten verwenden.

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