Staatsbürgerschaft durch Abstammung: neue Sprachanforderungen im Jahr 2025

Vor dem 15. März 2025

waren Antragsteller auf Staatsbürgerschaft durch Abstammung von allen sprachlichen Anforderungen vor dem 15. März 2025 ausgenommen.

Ab dem 15. März 2025

Ab dem 15. März 2025 müssen Sie, wenn Sie die Staatsbürgerschaft durch Abstammung beantragen möchten, einen Nachweis über Ihre rumänischen Sprachstudien vorlegen.

Antragsteller, die noch ausgenommen sind

In den folgenden Fällen sind Sie weiterhin von den Sprachanforderungen befreit:

  • Sie hatten bereits in der Vergangenheit die rumänische Staatsbürgerschaft und haben sie verloren, oder

  • Sie sind mindestens 65 Jahre alt.

Der Nachweis

Der Nachweis kann auf eine der folgenden Weisen erbracht werden:

  • die von rumänischen Kultureinrichtungen in Rumänien oder im Ausland ausgestellten Zertifikate, die bestätigen, dass Sie die rumänische Sprache auf B1-Niveau beherrschen;

  • ein Nachweis Ihrer Oberschule oder Universität, dass Sie mindestens drei Jahre lang Rumänisch gelernt haben.

B1-Niveau in Rumänisch

Gemäß den offiziellen GERS-Richtlinien kann jemand mit dem Niveau B1 in Rumänisch:

  • kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht;

  • kann die meisten Situationen bewältigen, die auf Reisen auftreten können;

  • einfache zusammenhängende Texte zu Themen verfassen, die vertraut sind oder von persönlichem Interesse sind;

  • Erfahrungen und Ereignisse, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und kurz Gründe und Erklärungen für Meinungen und Pläne angeben.

Leitfaden zur Staatsbürgerschaft durch Abstammung

Wenn Sie an einem umfassenden Leitfaden zur Beantragung der Staatsbürgerschaft durch Abstammung interessiert sind, besuchen Sie bitte unseren kürzlich aktualisierten Artikel hier.

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