PFA- (bevollmächtigte Person) und IE- (Einzelunternehmen) Steuern, die 2025 in Rumänien eingeführt wurden

Diese Steuern gelten für Einzelunternehmen (IE ) oder bevollmächtigte Personen (PFA), nicht für Unternehmen.

Als Alternative zum Unternehmen können EU-Bürger und Einwohner Rumäniens eine PFA oder IE eröffnen.

Dies ist wie eine Einzelunternehmerschaft, aber es handelt sich nicht um ein Unternehmen.

Im Prinzip kann eine PFA/IE (fast) jede Art von Geschäftstätigkeit ausüben, genau wie ein Unternehmen.

Die Besteuerung für PFA/IE ab 2025:

  • Die Einkommensteuer: 10 %;

  • Die Krankenversicherungssteuer:

    • Liegt das Jahreseinkommen unter ca. 48.600 EUR, muss die PFA/IE eine jährliche Krankenversicherungssteuer von 10 % auf das tatsächliche Einkommen zahlen;

    • Liegt das Jahreseinkommen über ca. 48.600 EUR, zahlt der PFA/IE jährlich einen Festbetrag von 4.860 EUR.

  • Die Sozialversicherungssteuer (Rentensteuer):

    • Es muss keine Sozialversicherungssteuer gezahlt werden, sie ist optional, wenn das Jahreseinkommen unter ca. 9.720 EUR liegt;

    • 2.430 EUR pro Jahr, wenn das Jahreseinkommen zwischen 9.720 EUR und 19.440 EUR (ca.) liegt;

    • 4.860 EUR pro Jahr, wenn das Jahreseinkommen über 19.440 EUR (ca.) liegt.

Die PFA/IE kann mehrwertsteuerpflichtig werden. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt "Mehrwertsteuer für Unternehmen", der auch für die PFA/IE gilt: hier.

Um die Geschäftstätigkeit ordnungsgemäß zu organisieren und alle Steuer- und Buchhaltungspflichten zu erfüllen, muss die PFA/IE die Dienste eines rumänischen Wirtschaftsprüfers in Anspruch nehmen.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte, indem Sie das untenstehende Formular ausfüllen oder die untenstehenden Kontaktdaten verwenden.

Kontaktformular

Kontaktangaben

E-Mail: office@counselors.legal

Adresse: 9 I.C. Visarion Street, Gebäude A, 3. Stock, Sektor 1, Bukarest, Rumänien