PFA (autorisierte Person) und IE (Einzelunternehmen) Steuern, die in Rumänien im Jahr 2026 erhoben werden

Diese Steuern gelten für Einzelunternehmen (IE) oder bevollmächtigte Personen (PFA), nicht für Unternehmen.

Als Alternative zum Unternehmen können EU-Bürger und Einwohner Rumäniens eine PFA oder IE eröffnen.

Dies ist wie eine Einzelunternehmerschaft, aber es handelt sich nicht um ein Unternehmen.

Im Prinzip kann eine PFA/IE (fast) jede Art von Geschäftstätigkeit ausüben, genau wie ein Unternehmen.

Die Besteuerung für PFA/IE, beginnend mit dem Jahr 2026:

Die Einkommensteuer: 10 %;

  • Die Krankenversicherungssteuer:

    • Wenn das Jahreseinkommen unter ca. 58.000 EUR liegt, zahlt die PFA/IE eine jährliche Krankenversicherungssteuer in Höhe von 10 % des tatsächlichen Einkommens.

    • Bei einem Jahreseinkommen von über ca. 58.000 EUR zahlt die PFA/IE einen jährlichen Pauschalbetrag von ca. 5.800 EUR.

    • Die Sozialversicherungssteuer (Rentensteuer):

      • Es muss keine Sozialversicherungssteuer gezahlt werden, sie ist optional, wenn das Jahreseinkommen unter ca. 9.720 EUR liegt;

      • 2.430 EUR pro Jahr, wenn das Jahreseinkommen zwischen 9.720 EUR und 19.440 EUR (ca.) liegt;

      • 4.860 EUR pro Jahr, wenn das Jahreseinkommen über 19.440 EUR (ca.) liegt.

    Die PFA/IE kann mehrwertsteuerpflichtig werden. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt "Mehrwertsteuer für Unternehmen", der auch für die PFA/IE gilt: hier.

    Um die Geschäftstätigkeit ordnungsgemäß zu organisieren und alle Steuer- und Buchhaltungspflichten zu erfüllen, muss die PFA/IE die Dienste eines rumänischen Wirtschaftsprüfers in Anspruch nehmen.

    Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte, indem Sie das untenstehende Formular ausfüllen oder die untenstehenden Kontaktdaten verwenden.

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    Kontaktangaben

    E-Mail: [email protected]

    Adresse: 63-69 Buzesti Straße, Gebäude A3, 5. Stock, Sektor 1, Bukarest, Rumänien