Unternehmenssteuern, die 2025 in Rumänien erhoben werden

In Rumänien gibt es zwei alternative Unternehmenssteuern: die Umsatzsteuer von 1 % oder 3 % und die Gewinnsteuer von 16 %.

Umsatzsteuer (Einkommens- oder Ertragssteuer)

Derzeit gibt es zwei anwendbare Umsatzsteuern: 1 % und 3 % Umsatzsteuer.

Die Umsatzsteuer wird als Sondersteuer bezeichnet. Unternehmen, die diese Steuer erheben möchten, müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Die 1 %ige Umsatzsteuer gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 60.000 EUR. Bestimmte Geschäftstätigkeiten (z. B. IT und Computer, Hotels, Restaurants, medizinische Versorgung usw.) sind nicht für die 1 %ige Umsatzsteuer berechtigt, aber die 3 %ige kann angewendet werden.

  • Die 3 %ige Umsatzsteuer gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 60.000 EUR, ist jedoch auf 250.000 EUR begrenzt. Ab dem 1. Januar 2026 wird diese Grenze auf 100.000 EUR gesenkt.

  • Das Unternehmen muss mindestens einen Mitarbeiter beschäftigen oder der Geschäftsführer muss eine Geschäftsführungsvereinbarung mit dem Unternehmen über das monatliche Mindestbruttogehalt abschließen – 810 EUR. Daher belaufen sich die monatlich zu zahlenden Lohnsteuern auf etwa 310 EUR.

  • Die Jahresabschlüsse müssen ordnungsgemäß und rechtzeitig eingereicht werden. Dazu sind die Dienste eines Buchhalters erforderlich.

Ein Anteilseigner (natürliche Person) kann nur ein Unternehmen besitzen, das der Umsatzsteuer unterliegt.

Wenn die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sind, wird das Unternehmen zum Gewinnsteuerpflichtigen (16 % Gewinnsteuer) und kann nicht mehr zur Umsatzsteuerpflicht zurückkehren.

Gewinnsteuer

Die Unternehmenssteuer beträgt 16 % auf den Gewinn (Gewinn bedeutet Umsatz minus Geschäftsausgaben).

Es gibt keine Bedingung, die eine Gewinnbesteuerung auslöst.

Jedes Unternehmen, das nicht für die 1-%- oder 3-%-Umsatzsteuer in Frage kommt, unterliegt der 16-%-Gewinnsteuer.

Mehrwertsteuer

In Rumänien beträgt die Mehrwertsteuer 19 %.

Nur in einigen Fällen gilt ein niedrigerer Mehrwertsteuersatz.

Vor Erreichen eines Jahresumsatzes von ca. 60.000 EUR kann ein Unternehmen nur auf ausdrücklichen Antrag hin zum Umsatzsteuerzahler werden.

Nach Erreichen eines Umsatzes von ca. 60.000 EUR in einem bestimmten Jahr wird ein Unternehmen automatisch zum Umsatzsteuerzahler und der Buchhalter stellt einen bestimmten Antrag, um die entsprechende Bescheinigung zu erhalten.

Dividendensteuer

Wenn das Unternehmen Gewinne erwirtschaftet, hat der Aktionär die Wahl (nicht die Pflicht), die Gewinne als Dividenden zu entnehmen.

Bevor die Dividenden ausgezahlt werden, muss das Unternehmen im Namen des Aktionärs die Dividendensteuer in Höhe von 10 % zahlen.

Krankenversicherungssteuer, nur bei Entnahme der Dividenden und nur für Aktionäre mit Wohnsitz in Rumänien

Wenn der in Rumänien ansässige Aktionär Dividenden erhält, muss er eine Krankenversicherungssteuer zahlen:

  • 486 EUR pro Jahr, wenn die jährlichen Dividenden zwischen 4.860 EUR und 9.720 EUR (ca.) liegen;

  • 972 EUR pro Jahr, wenn die jährlichen Dividenden zwischen 9.720 EUR und 19.440 EUR (ca.) liegen;

  • 1.944 EUR pro Jahr, wenn die jährlichen Dividenden über 19.440 EUR (ca.) liegen.

Die oben genannte Krankenversicherungssteuer wird nicht gezahlt, wenn der Aktionär nicht in Rumänien ansässig ist.

Diese Steuer wird pro Aktionär berechnet.

Sonstige Steuern

Für Unternehmen mit einem hohen Jahresumsatz (50 Millionen EUR), die in verschiedenen Geschäftsbereichen tätig sind (z. B. Öl und Gas, Finanzsektor usw.), gelten einige besondere Steuern.

Um die Geschäftstätigkeit ordnungsgemäß zu organisieren und alle Steuer- und Buchhaltungspflichten zu erfüllen, muss das Unternehmen die Dienste eines rumänischen Wirtschaftsprüfers in Anspruch nehmen.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte, indem Sie das untenstehende Formular ausfüllen oder die untenstehenden Kontaktdaten verwenden.

Kontaktformular

Kontaktangaben

E-Mail: office@counselors.legal

Adresse: 9 I.C. Visarion Street, Gebäude A, 3. Stock, Sektor 1, Bukarest, Rumänien