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Adresse: 63-69 Buzesti Straße, Gebäude A3, 5. Stock, Sektor 1, Bukarest, Rumänien
In Rumänien gibt es zwei alternative Unternehmenssteuern: die Umsatzsteuer in Höhe von 1 % und die Gewinnsteuer in Höhe von 16 %.
Die Umsatzsteuer beträgt 1 %.
Die Umsatzsteuer wird als Sondersteuer bezeichnet. Unternehmen, die diese Steuer erheben möchten, müssen folgende Anforderungen erfüllen:
Das Unternehmen muss einen Jahresumsatz von bis zu 100.000 EUR aufweisen.
Die Jahresabschlüsse müssen ordnungsgemäß und rechtzeitig eingereicht werden. Dazu sind die Dienste eines Buchhalters erforderlich.
Ein Anteilseigner (natürliche Person) kann nur ein Unternehmen besitzen, das der Umsatzsteuer unterliegt.
Wenn die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sind, wird das Unternehmen zum Gewinnsteuerpflichtigen (16 % Gewinnsteuer) und kann nicht mehr zur Umsatzsteuerpflicht zurückkehren.
Die Unternehmenssteuer beträgt 16 % des Gewinns, wobei der Gewinn als Umsatz abzüglich der Betriebsausgaben definiert ist.
Jedes Unternehmen, das nicht für die Umsatzsteuer von 1 % in Frage kommt, unterliegt der Gewinnsteuer von 16 %.
In Rumänien beträgt die Mehrwertsteuer 21 %.
Ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 11 % gilt nur in bestimmten Fällen.
Bevor ein Unternehmen einen Jahresumsatz von ca. 79.000 EUR erreicht, kann es nur auf ausdrücklichen Antrag umsatzsteuerpflichtig werden.
Nach Überschreiten eines Umsatzes von ca. 79.000 EUR in einem bestimmten Jahr wird ein Unternehmen automatisch umsatzsteuerpflichtig, und der Buchhalter reicht einen entsprechenden Antrag ein, um die entsprechende Bescheinigung zu erhalten.
Wenn das Unternehmen Gewinne erwirtschaftet, hat der Aktionär die Wahl (nicht die Pflicht), die Gewinne als Dividenden zu entnehmen.
Bevor die Dividenden ausgezahlt werden, muss das Unternehmen im Namen des Aktionärs die Dividendensteuer in Höhe von 16 % entrichten.
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wann Sie Dividenden entnehmen können, lesen Sie bitte unseren Leitfaden darüber, wann Sie das Geld aus einem rumänischen Unternehmen entnehmen können.
Wenn der in Rumänien ansässige Aktionär Dividenden erhält, muss er eine Krankenversicherungssteuer zahlen:
486 EUR pro Jahr, wenn die jährlichen Dividenden zwischen 4.860 EUR und 9.720 EUR (ca.) liegen;
972 EUR pro Jahr, wenn die jährlichen Dividenden zwischen 9.720 EUR und 19.440 EUR (ca.) liegen;
1.944 EUR pro Jahr, wenn die jährlichen Dividenden über 19.440 EUR (ca.) liegen.
Die oben genannte Krankenversicherungssteuer wird nicht gezahlt, wenn der Aktionär nicht in Rumänien ansässig ist.
Diese Steuer wird pro Aktionär berechnet.
Für Unternehmen mit einem hohen Jahresumsatz (50 Millionen EUR), die in verschiedenen Geschäftsbereichen tätig sind (z. B. Öl und Gas, Finanzsektor usw.), gelten einige besondere Steuern.
Um die Geschäftstätigkeit ordnungsgemäß zu organisieren und alle Steuer- und Buchhaltungspflichten zu erfüllen, muss das Unternehmen die Dienste eines rumänischen Wirtschaftsprüfers in Anspruch nehmen.
Möchten Sie mehr über Aktionäre, Direktoren und rumänische Unternehmen erfahren? Lesen Sie unseren vollständigen Leitfaden zur Registrierung rumänischer Unternehmen.
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