Kontaktangaben
E-Mail: [email protected]
Adresse: 9 I.C. Visarion Street, Gebäude A, 3. Stock, Sektor 1, Bukarest, Rumänien
Dieser Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über den Erwerb der rumänischen Staatsbürgerschaft im Jahr 2025 und behandelt die Voraussetzungen, die erforderlichen Dokumente, die Antragsfristen und häufige Herausforderungen. Ganz gleich, ob Sie ein Expat, ein Nachkomme rumänischer Staatsbürger oder auf der Suche nach neuen Möglichkeiten in Europa sind, diese Schritt-für-Schritt-Anleitung soll Ihnen helfen, den Prozess sicher und effizient zu durchlaufen.
Voraussetzung 1: Sie müssen sich rechtmäßig in Rumänien aufhalten
Voraussetzung 2: Zeigen Sie Loyalität durch Ihr Verhalten und Ihre Handlungen
Voraussetzung 4: Sie verfügen über die finanziellen Mittel für einen angemessenen Lebensunterhalt
Voraussetzung 6: Sie kennen die rumänische Sprache und Kultur
Voraussetzung 7: Sie kennen die rumänische Verfassung und Nationalhymne
Schritt 1: Reichen Sie den Antrag auf rumänische Staatsbürgerschaft ein
Schritt 4: Termin für die Überprüfung der Unterlagen vereinbaren
Schritt 5: Neuplanung des Datums für die Überprüfung der Unterlagen
Schritt 9: Erhalt der vorläufigen Staatsbürgerschaftsurkunde
Diese Anforderung gilt nicht, wenn Sie ein Nachkomme eines rumänischen Staatsbürgers sind.
Sie müssen sich 8 Jahre lang rechtmäßig in Rumänien aufgehalten haben.
Wenn Sie mit einem rumänischen Staatsbürger verheiratet sind, verkürzt sich dieser Zeitraum auf 5 Jahre.
Der Zeitraum wird weiter halbiert, wenn Sie alternativ
Sie eine international anerkannte Persönlichkeit sind.
Sie Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaats sind.
Sie den Flüchtlingsstatus erhalten haben.
Sie mehr als 1 Million Euro in Rumänien investiert haben.
Wenn Sie in eine der oben genannten Kategorien fallen, wird die 8-jährige Anforderung auf 4 Jahre reduziert, oder wenn Sie mit einem rumänischen Staatsbürger verheiratet sind, wird die 5-jährige Anforderung auf 2 Jahre und 6 Monate reduziert.
Wenn Sie sich in einem Jahr länger als sechs Monate außerhalb Rumäniens aufhalten, wird dieses Jahr nicht auf die Aufenthaltsdauer angerechnet.
Sie müssen durch Ihr Verhalten und Ihre Handlungen Loyalität gegenüber der rumänischen Regierung und ihren Bürgern zeigen.
Sie sollten keine Aktivitäten unterstützen oder sich an Aktivitäten beteiligen, die die öffentliche Ordnung stören oder die nationale Sicherheit bedrohen.
Sie müssen erklären, dass Sie sich in der Vergangenheit nicht an ähnlichen Aktionen beteiligt haben.
Um die rumänische Staatsbürgerschaft zu beantragen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein, da dies in Rumänien das Erwachsenenalter ist.
Diese Voraussetzung gilt nicht, wenn Sie ein Nachkomme eines rumänischen Staatsbürgers sind, der seine Staatsbürgerschaft ohne eigenes Verschulden verloren hat.
Sie müssen ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 810 EUR nachweisen.
Sie sind für Ihr gutes Verhalten bekannt.
Sie wurden weder in Rumänien noch im Ausland wegen eines Verbrechens angeklagt, das Sie vom Erhalt der rumänischen Staatsbürgerschaft ausschließen würde.
Diese Anforderung gilt nicht, wenn Sie ein Nachkomme eines rumänischen Staatsbürgers sind.
Sie müssen die rumänische Sprache beherrschen.
Sie müssen die grundlegenden Konzepte der rumänischen Kultur und Gesellschaft verstehen, die für die Integration in das rumänische Gesellschaftsleben ausreichen.
Diese Anforderung gilt nicht, wenn Sie ein Nachkomme eines rumänischen Staatsbürgers sind.
Sie müssen mit der rumänischen Verfassung vertraut sein.
Sie müssen die rumänische Nationalhymne lernen.
Nachdem Sie alle Dokumente zusammengetragen haben, die belegen, dass Sie die Voraussetzungen für die Staatsbürgerschaft erfüllen, können Sie die rumänische Staatsbürgerschaft beantragen.
Der Antrag wird zusammen mit den entsprechenden Nachweisen bei der Staatsbürgerschaftskommission eingereicht, die der rumänischen Nationalen Staatsbürgerschaftsbehörde unterstellt ist.
Der Antrag muss persönlich eingereicht werden.
Wenn Sie ein Nachkomme eines rumänischen Staatsbürgers sind, können Sie den Antrag und die dazugehörigen Unterlagen auch bei der rumänischen Botschaft in Ihrem Wohnsitzland einreichen.
Der Antrag muss auf Rumänisch oder zweisprachig sein.
Wir verfassen den Antrag in der Regel auf Rumänisch und Englisch, um sicherzustellen, dass Sie verstehen, was Sie unterschreiben.
Wir unterstützen und beraten Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen, um die Anforderungen zu erfüllen.
Alle von einer ausländischen Behörde ausgestellten Nachweise müssen von den jeweiligen ausländischen Regierungsbehörden mit einer Apostille versehen werden.
Wenn eine Apostille in diesem Land nicht vorgesehen ist, müssen die Belege von der zuständigen rumänischen Botschaft oder dem Konsulat oder vom rumänischen Außenministerium überbeglaubigt werden.
Wir unterstützen Sie bei der Apostille und vertreten Sie bei Bedarf in Ihrer Abwesenheit vor jeder rumänischen Behörde, um die Überbeglaubigung von Dokumenten zu erwirken.
Bei der Beantragung der rumänischen Staatsbürgerschaft werden Ihre biometrischen Daten erfasst.
Zu diesen Daten gehören ein persönliches Gesichtsfoto und digitale Fingerabdrücke.
Kinder unter 14 Jahren sind von dieser Anforderung ausgenommen.
Die biometrischen Daten werden nach Abschluss des Einbürgerungsverfahrens dauerhaft vernichtet.
Wenn der Vorsitzende der Staatsbürgerschaftskommission feststellt, dass bestimmte Nachweise fehlen, erlässt er einen Beschluss, in dem die Vervollständigung der Unterlagen gefordert wird.
Wenn die angeforderten Dokumente nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Benachrichtigung über den Abschlussbeschluss eingereicht werden, wird der Antrag auf rumänische Staatsbürgerschaft abgelehnt.
Wenn alle Unterlagen vollständig sind, legt der Präsident der Staatsbürgerschaftskommission einen Termin für die Prüfung der Belege fest.
An diesem Tag werden alle Anforderungen auf der Grundlage der Belege bewertet, mit Ausnahme der Anforderungen 6 und 7 (Kenntnisse der rumänischen Sprache und Kultur sowie der rumänischen Verfassung und Hymne).
Vor diesem Datum kann der Präsident bei den Behörden Informationen über die Erfüllung der Anforderungen 2 und 4 (Loyalität gegenüber der rumänischen Regierung und gutes Benehmen) anfordern.
Wenn der Präsident der Meinung ist, dass bestimmte Personen zur Erfüllung der Anforderungen angehört werden müssen, werden diese Personen vorgeladen und der Termin für die Überprüfung der Dokumente wird verschoben.
Wenn die Nachweise ausreichend sind und alle Anforderungen geprüft und erfüllt wurden, legt der Präsident einen Termin für Ihr Vorstellungsgespräch fest.
Während dieses Gesprächs werden die Anforderungen 6 und 7 bewertet, zu denen die Kenntnis der rumänischen Sprache und Kultur sowie der rumänischen Verfassung und Hymne gehören.
Wenn Sie ein Nachkomme eines rumänischen Staatsbürgers sind, der seine Staatsbürgerschaft ohne eigenes Verschulden verloren hat, werden die Schritte 4, 5 und 6 beschleunigt.
Die rumänische Staatsbürgerschaft wird verweigert, wenn die Anforderungen nicht erfüllt sind.
Im Falle einer Ablehnung kann frühestens sechs Monate nach dem Ablehnungsdatum ein neuer Antrag auf rumänische Staatsbürgerschaft gestellt werden.
Gegen die Ablehnung kann innerhalb von 15 Tagen beim Gericht in Bukarest Einspruch eingelegt werden.
Wenn Sie alle Anforderungen erfüllen und das Interview bestehen, erlässt der Präsident der Nationalen Behörde für Staatsbürgerschaft den Erlass zur Verleihung der rumänischen Staatsbürgerschaft.
Die rumänische Staatsbürgerschaft wird nicht am Tag der Ausstellung des Bescheids verliehen, sondern am Tag, an dem Sie den Treueid ablegen.
In der Verfügung wird das geplante Datum für die Ablegung des Treueids angegeben.
Sie leisten den Treueid auf Rumänien vor dem Präsidenten der Nationalen Behörde für Staatsbürgerschaft oder einem der beiden Vizepräsidenten.
Wenn Sie Nachkomme eines rumänischen Staatsbürgers sind, können Sie den Treueid auch in der rumänischen Botschaft oder im rumänischen Konsulat in Ihrem Heimatland ablegen.
Der Treueid wird auf Rumänisch geleistet und lautet: "Ich schwöre, meinem Heimatland und dem rumänischen Volk treu ergeben zu sein, die nationalen Rechte und Interessen zu verteidigen und die Verfassung und Gesetze Rumäniens zu achten."
Ihre minderjährigen Kinder müssen den Treueid nicht ablegen.
Die Vereidigungszeremonie wird auf Video und Audio aufgezeichnet. Diese Aufzeichnungen werden ein Jahr lang oder bis zur Klärung eines damit zusammenhängenden Gerichtsverfahrens aufbewahrt und anschließend dauerhaft vernichtet.
Nach dem Ablegen des Treueids erhalten Sie eine vorläufige Bescheinigung über die rumänische Staatsbürgerschaft. Diese Bescheinigung bestätigt Ihre rumänische Staatsbürgerschaft und ist 60 Tage lang gültig.
Die rumänische Staatsbürgerschaftskarte wird innerhalb von 60 Tagen nach Ablegen des Treueids ausgestellt. Diese Karte dient als dauerhafter Nachweis Ihrer rumänischen Staatsbürgerschaft.
Sie müssen sich nicht alle oben genannten Details merken, sondern können sich gerne an uns wenden, wenn Sie Unterstützung bei der Erlangung der rumänischen Staatsbürgerschaft benötigen.
Wir haben bereits zahlreichen Kunden bei der Erlangung der rumänischen Staatsbürgerschaft geholfen und verfügen über das nötige Fachwissen in Bezug auf die erforderlichen Unterlagen und die Handhabung von Problemen, die während des Prozesses auftreten können.
Mit dem Erhalt der rumänischen Staatsbürgerschaft erhalten Sie folgende Rechte:
Das Recht zu wählen und sich für ein Amt in rumänischen Regierungsorganen zu bewerben;
Das Recht, sich in Rumänien aufzuhalten und frei zu bewegen;
Das Recht, in Rumänien Land zu erwerben;
Das Recht, ein öffentliches Amt zu bekleiden;
Schutz vor Ausweisung und Auslieferung, mit bestimmten Ausnahmen;
diplomatischer Schutz im Ausland.
Sie haben außerdem folgende Pflichten:
Die Verpflichtung, Rumänien treu zu bleiben;
die Pflicht, Rumänien zu verteidigen.
Alle rumänischen Staatsbürger sind gleich, unabhängig von Rasse, Religion, Geschlecht oder wie sie die Staatsbürgerschaft erworben haben.
Da Rumänien zur EU gehört, haben Sie das Recht, ohne Einschränkungen in jedem EU- oder EWR-Land zu leben und zu arbeiten, einschließlich Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Island, Liechtenstein und Norwegen.
Diese Rechte gelten auch in der Schweiz, die nicht Teil der EU oder des EWR, aber Teil des Binnenmarktes ist.
Ihr Recht auf Aufenthalt und Arbeit ist uneingeschränkt und entspricht den Rechten der einheimischen Bürger in diesen EU- und EWR-Ländern sowie in der Schweiz.
Als rumänischer Staatsbürger können Sie in Rumänien ohne Einschränkungen Land erwerben.
Wenn Sie nicht die rumänische Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie dennoch indirekt Land erwerben, indem Sie ein rumänisches Unternehmen besitzen.
Wenn Sie ein rumänisches Unternehmen gründen möchten, lesen Sie unseren vollständigen Leitfaden zur Unternehmensgründung in Rumänien.
Es kann zwischen 6 und 18 Monaten dauern.
Nein, durch die Heirat mit einem rumänischen Staatsbürger erhalten Sie nicht automatisch die rumänische Staatsbürgerschaft.
Allerdings kann sich dadurch die erforderliche Aufenthaltsdauer in Rumänien von 8 auf 5 Jahre verkürzen.
Diese Aufenthaltsanforderung gilt nicht für Nachkommen rumänischer Staatsbürger.
E-Mail: [email protected]
Adresse: 9 I.C. Visarion Street, Gebäude A, 3. Stock, Sektor 1, Bukarest, Rumänien