Kontaktangaben
E-Mail: office@counselors.legal
Adresse: 9 I.C. Visarion Street, Gebäude A, 3. Stock, Sektor 1, Bukarest, Rumänien
Als Anwälte garantieren wir die Richtigkeit der hier präsentierten Informationen und stellen sicher, dass Details, Zahlen und Steuerbeträge stets auf dem neuesten Stand sind. Wenn Sie anderswo auf abweichende Steuerbeträge oder Zahlen stoßen, können Sie darauf vertrauen, dass unsere Angaben die genauesten und aktuellsten sind.
Wenn Sie erwägen, hier ein Unternehmen zu gründen, werden Sie wahrscheinlich mit Fragen zu rechtlichen Formalitäten, erforderlichen Unterlagen und Steuern konfrontiert. Diese Herausforderungen können entmutigend sein, insbesondere wenn Zeit und Präzision entscheidend sind.
Dieser Leitfaden vereinfacht den gesamten Prozess in klare, umsetzbare Schritte. Mit unserer Expertise im rumänischen Gesellschaftsrecht erhalten Sie einen zuverlässigen Fahrplan, mit dem Sie Zeit sparen, Fehler vermeiden und Ihr Unternehmen auf Erfolgskurs bringen können. Lassen Sie uns Ihre Vision in die Realität umsetzen!
Schritt 1. Wählen Sie die Art des rumänischen Unternehmens aus
Schritt 4: Wählen Sie die Geschäftstätigkeit des Unternehmens aus
Schritt 6. Erstellen und unterzeichnen Sie die eidesstattlichen Erklärungen
Schritt 8: Reichen Sie die Dokumente beim Handelsregister ein
Schritt 9: Warten Sie auf die Entscheidung des Handelsregisters
Optionaler Schritt 11. Beantragen Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Um eine fundierte Entscheidung über die Gründung eines rumänischen Unternehmens treffen zu können, müssen Sie zunächst entscheiden, welche Art von Unternehmen Sie gründen möchten. Dazu benötigen Sie ein grundlegendes Verständnis der Struktur eines rumänischen Unternehmens.
Das Unternehmen besteht aus Aktionären und Direktoren.
Die Aktionäre sind Eigentümer des Unternehmens, sind jedoch nicht für die Geschäftsführung zuständig.
Die Direktoren leiten das Tagesgeschäft, sind jedoch nicht Eigentümer des Unternehmens. Sie sind die Zeichnungsberechtigten und vertreten das Unternehmen gegenüber Dritten und Behörden.
Ein Aktionär kann auch als Direktor tätig sein.
Die Aktionäre haben die oberste Entscheidungsgewalt über die Aktivitäten der Direktoren.
In bestimmten Unternehmensformen sind auch interne Prüfer erforderlich, wie unten erläutert.
Die Haftung der Aktionäre für Unternehmensschulden ist entweder auf ihren Anteil am Kapital beschränkt oder unbegrenzt, je nach Art des Unternehmens, wie unten erläutert.
Diese Haftung besteht gegenüber den Gläubigern des Unternehmens.
Die Haftung der Direktoren ist auf Fälle von grober Misswirtschaft beschränkt. Diese Beschränkung steht in keinem Zusammenhang mit dem Kapitalanteil des Unternehmens.
Diese Haftung besteht gegenüber dem Unternehmen selbst.
Aktionäre nehmen nur während der Hauptversammlung der Aktionäre (GMS) teil, nicht außerhalb dieser.
Direktoren sind nicht an einen bestimmten Rahmen gebunden, aber in bestimmten Fällen, wie bei Aktiengesellschaften, können sie verpflichtet sein, innerhalb eines Vorstands (BoD) zu arbeiten.
Wie bereits erwähnt, sind die Aktionäre die Eigentümer des Unternehmens.
Dieses Eigentum spiegelt sich im Kapitalanteil des Unternehmens wider.
Wenn es beispielsweise zwei Aktionäre gibt, die jeweils die Hälfte des Kapitalanteils halten, dann besitzt jeder die Hälfte des Unternehmens.
Dieser Kapitalanteil bestimmt auch das Stimmrecht des Aktionärs auf der Hauptversammlung der Aktionäre.
Es gibt fünf Arten rumänischer Unternehmen:
Offene Handelsgesellschaft (rumänisch: SNC).
Einfache Kommanditgesellschaft (rumänisch: SCS).
Kommanditgesellschaft auf Aktien (rumänisch: SC).
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (rumänisch: SRL).
Aktiengesellschaft (rumänisch: SA).
Eine offene Handelsgesellschaft (SNC) wird in der Regel von Personen gegründet, die eng miteinander verbunden sind, wie z. B. Familienmitglieder oder Arbeitskollegen.
Haftung: Die Aktionäre haften gegenüber den Gläubigern des Unternehmens unbeschränkt.
Kapitalanteil. Es ist kein Mindestkapitalanteil erforderlich.
Großer Nachteil: Die Haftung der Gesellschafter ist unbegrenzt.
Haftung. Es gibt zwei Arten von Aktionären: beschränkt und unbeschränkt haftende. Der Hauptunterschied liegt in der Haftung: Die Haftung der beschränkt haftenden Aktionäre ist auf ihren Kapitalanteil beschränkt, während die unbeschränkt haftenden Aktionäre unbeschränkt haften.
Kapitalanteil. Es ist kein Mindestkapitalanteil erforderlich.
Diese Art von Unternehmen muss mindestens einen unbeschränkt und einen beschränkt haftenden Aktionär haben.
Die Rolle des Direktors wird von einem oder mehreren unbeschränkt haftenden Aktionären übernommen.
Großer Nachteil: Unbeschränkt haftende Gesellschafter haften unbeschränkt.
Haftung. Es gibt zwei Arten von Gesellschaftern: Kommanditisten und Komplementäre. Der Hauptunterschied liegt in der Haftung: Die Haftung der Kommanditisten ist auf ihren Kapitalanteil beschränkt, während die Komplementäre unbeschränkt haften.
Kapitalanteil. Der Mindest kapitalanteil beträgt ca. 18.100 EUR.
Die Rolle des Direktors wird von einem oder mehreren unbeschränkt haftenden Aktionären übernommen.
Großer Nachteil: Unbeschränkt haftende Gesellschafter haften unbeschränkt.
Haftung: Die Haftung der Aktionäre ist auf ihren Kapitalanteil beschränkt.
Kapitalanteil: Es ist kein Mindestkapitalanteil erforderlich.
Anzahl der Aktionäre: Es können zwischen 1 und 50 Aktionäre beteiligt sein.
Einschränkungen: Ein Aktionär kann nicht alleiniger Aktionär in mehr als einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sein.
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann keine andere Gesellschaft mit beschränkter Haftung als alleinigen Anteilseigner haben.
Vorteile: Es ist kein Mindestkapitalanteil erforderlich.
Die Haftung der Aktionäre ist auf ihren Kapitalanteil beschränkt.
Haftung: Die Haftung der Aktionäre ist auf ihren Kapitalanteil beschränkt.
Kapitalanteil: Das Mindestkapital beträgt ca. 18.100 EUR.
Vorteile: Die Haftung der Aktionäre ist auf ihren Kapitalanteil beschränkt.
Aktionäre können ihre Aktien frei an Dritte übertragen.
Nachteile: Die Mindestkapitalanforderung ist mit 18.100 EUR relativ hoch.
Es sind mindestens drei interne Rechnungsprüfer erforderlich, von denen einer ein Wirtschaftsprüfer sein muss.
Gibt es mehr als einen Geschäftsführer, müssen diese innerhalb eines Vorstands agieren.
Bei beiden Gesellschaften ist die Haftung der Aktionäre auf ihren Kapitalanteil beschränkt.
Die Gründung und der Betrieb einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind wesentlich kostengünstiger, da kein Mindestkapital erforderlich ist, die Gesellschaft einen einzigen Aktionär haben kann und keine internen Prüfer erforderlich sind.
Die Aktien einer Aktiengesellschaft lassen sich jedoch leichter an Dritte übertragen.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist bei weitem die häufigste rumänische Unternehmensform.
Das rumänische Handelsregister (ONRC) hat beispielsweise die Anzahl der im November 2024 gegründeten rumänischen Unternehmen veröffentlicht, die wie folgt lautet:
3 offene Handelsgesellschaften.
0 einfache Kommanditgesellschaften.
1 Kommanditgesellschaft auf Aktien.
8.836 Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
10 Aktiengesellschaften.
Die zweithäufigste Unternehmensform in Rumänien ist die Aktiengesellschaft (AG), die weniger als 1 % der Gesamtzahl der Gesellschaften mit beschränkter Haftung ausmacht.
Andere Unternehmensformen machen weniger als 0,1 % der Gesamtzahl der Gesellschaften mit beschränkter Haftung aus.
Nach der Auswahl der Gesellschaftsform müssen Sie als Nächstes den Firmennamen wählen.
Der Firmenname muss
einzigartig im Vergleich zu bestehenden rumänischen Unternehmen sein.
unverwechselbar (nicht zu allgemein)
nicht zu kurz sein.
Wenn es beispielsweise ein Unternehmen namens "My Awesome Company SRL" gibt, können Sie nicht "Another Awesome Company SRL" verwenden, da diese Namen zu ähnlich sind.
Wir empfehlen, für den Firmennamen mindestens 2–3 Wörter zu verwenden.
Der Firmenname muss vor der Unternehmensgründung reserviert werden.
Es gibt zwei Methoden, um den Firmennamen zu reservieren:
Verwendung des Online-Tools des Handelsregisters.
Einreichen eines Antrags auf manuelle Überprüfung beim Handelsregister.
Die erste Option ist sofort verfügbar und beschleunigt die Unternehmensgründung, aber es besteht ein erhebliches Risiko, dass der Richter beim Handelsregister das Online-Tool außer Kraft setzt und den reservierten Namen für ungültig erklärt, was zur Ablehnung des gesamten Unternehmensgründungsprozesses führt.
Die Entscheidung des Richters steht am Ende des Prozesses, was die Angelegenheit noch komplizierter macht.
In diesem Fall müssen Sie mit der Reservierung eines neuen Firmennamens von vorne beginnen.
Die zweite Option ist langsamer und dauert 1–2 Tage, stellt aber sicher, dass der Richter den reservierten Namen am Ende des Verfahrens nicht außer Kraft setzt.
Bei der zweiten Option können Sie 1 bis 3 alternative Firmennamen einreichen, aus denen der Handelsregisterbeamte auswählen kann.
Wenn der Beamte bei allen Alternativen Mängel feststellt, wird einer davon trotzdem reserviert, aber die Garantie ist dann nicht mehr gegeben, wenn der Richter über die Unternehmensgründung entscheidet, wodurch das gesamte Verfahren gefährdet wird.
In solchen Fällen empfehlen wir, einen anderen Firmennamen zu reservieren, bevor Sie mit der Firmenregistrierung fortfahren.
Wir wählen für unsere Kunden immer die zweite Option, es sei denn, sie raten uns davon ab, und stellen sicher, dass sie im Voraus über die damit verbundenen Risiken informiert werden.
Die eingetragene Adresse Ihres Unternehmens muss in Rumänien liegen.
Sie können jede beliebige Adresse wählen, vorausgesetzt, Sie können Ihr Recht auf Nutzung dieses Standorts nachweisen, z. B. durch einen Kaufvertrag, einen Mietvertrag oder einen Auszug aus dem rumänischen Grundbuch.
Es gibt bestimmte Einschränkungen, wenn sich die registrierte Adresse in einem Wohngebäude mit mehreren Eigentümern befindet. In diesem Fall benötigen Sie die Zustimmung aller Nachbarn, die eine gemeinsame Wand mit Ihrer Einheit teilen, sowie die Zustimmung der Vermietergemeinschaft des Gebäudes.
Eine einfachere und kostengünstigere Alternative zur Anmietung einer physischen Meldeadresse ist die Anmietung einer virtuellen Meldeadresse bei uns als Anwälten.
Als Anwälte unterliegen wir einer besonderen Gesetzgebung, die es uns erlaubt, unsere Räumlichkeiten als virtuelle eingetragene Adressen an Mandanten zu vermieten, für die wir rumänische Unternehmen gründen.
Eine virtuelle registrierte Adresse dient als Postanschrift für das Unternehmen und nimmt Mitteilungen von Dritten oder Behörden entgegen. An der virtuellen registrierten Adresse können keine Unternehmensaktivitäten stattfinden.
Die Geschäftstätigkeit kann an jedem anderen Ort außerhalb der virtuellen eingetragenen Adresse ausgeübt werden, sei es in Rumänien oder im Ausland.
Sie müssen die Tätigkeit Ihres Unternehmens auswählen.
Wählen Sie eine Haupttätigkeit und optional eine oder mehrere Nebentätigkeiten aus.
Der einzige praktische Unterschied zwischen Haupt- und Nebentätigkeiten besteht darin, dass nur die Haupttätigkeit auf der Gründungsurkunde des Unternehmens erscheint.
Wählen Sie Aktivitäten aus den auf EU-Ebene klassifizierten Aktivitäten aus, insbesondere die NACE-Codes v2.1.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, die NACE-Codes zu durchsuchen, teilen Sie uns mit, welche Aktivitäten Sie für Ihr Unternehmen wünschen, und wir werden sie für Sie finden.
Ihre Aktionäre müssen den Gründungsakt unterzeichnen.
Der Gründungsakt beschreibt die Aktivitäten des Unternehmens, benennt die Aktionäre und Direktoren und legt die Beziehungen zwischen ihnen fest.
Er wird auch als Satzung bezeichnet.
Der Gründungsakt muss mindestens die im rumänischen Gesellschaftsrecht vorgeschriebenen Klauseln enthalten.
Die Gründungsurkunde muss auf Rumänisch verfasst sein, es gibt jedoch keine Einschränkungen für eine zweisprachige Fassung.
Daher verfassen wir den Gründungsakt immer auf Rumänisch und Englisch, damit unsere Kunden verstehen, was sie unterschreiben.
Jeder Aktionär und Direktor muss eine eidesstattliche Erklärung unterzeichnen, in der er unter seiner eigenen Haftung erklärt, dass er die gesetzlichen Anforderungen für die Position als Aktionär oder Direktor erfüllt.
Jeder Direktor muss eine eidesstattliche Erklärung unterzeichnen, die sein Unterschriftsprobe enthält.
Alle Aktionäre oder Direktoren, die nicht in Rumänien steuerlich registriert sind (und keine rumänische persönliche Steuernummer wie CNP oder NIF haben), müssen eine eidesstattliche Erklärung zu ihren Steuerunterlagen unter ihrer eigenen Haftung unterzeichnen.
Einer der Direktoren muss eine eidesstattliche Erklärung unterzeichnen, in der die letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer (UBOs) des Unternehmens angegeben werden, die auch als tatsächliche Begünstigte bezeichnet werden und in der Regel die Aktionäre sind.
Die Erklärungen müssen auf Rumänisch verfasst sein, es gibt jedoch keine Einschränkungen, sie zweisprachig zu verfassen.
Daher verfassen wir die eidesstattlichen Erklärungen immer auf Rumänisch und Englisch, damit unsere Kunden verstehen, was sie unterschreiben.
Jeder Aktionär und Direktor muss eine hochwertige, farbige, gescannte Kopie seines Reisepasses oder Personalausweises vorlegen.
Wenn sie keinen Reisepass besitzen und ihr Herkunftsland keine Personalausweise ausstellt, kann auch ein Führerschein akzeptiert werden.
Sie müssen die Gründungssteuer für das Handelsregister entrichten und den entsprechenden Zahlungsnachweis vorlegen.
Wenn Sie Anwälte beauftragen, zahlen diese die Handelsregistersteuer in Ihrem Namen, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.
Sobald Sie alle oben genannten Dokumente erstellt, unterzeichnet und vorbereitet haben, können Sie sie beim rumänischen Handelsregister einreichen.
Es gibt drei Möglichkeiten, die Dokumente einzureichen: entweder persönlich bei der zuständigen Handelsregisterbehörde, z. B. dem Handelsregisteramt Bukarest, über deren offizielles Online-Portal oder per E-Mail.
Bei Einreichung über das offizielle Online-Portal oder per E-Mail müssen die Dokumente gescannt und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur über ein physisches Token, das von einem von der Regierung autorisierten Unternehmen ausgestellt wurde, digital signiert werden.
Eine viel einfachere, schnellere und kostengünstigere Alternative ist die Beauftragung eines Anwalts wie uns, der bereits über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügt, die von einem autorisierten Unternehmen ausgestellt wurde.
Nachdem Sie die erforderlichen Dokumente eingereicht haben, müssen Sie warten, bis der Handelsregisterrichter sie geprüft und eine Entscheidung getroffen hat.
Nach der Prüfung kann der Richter die Unternehmensgründung entweder genehmigen oder sie aufschieben und bei Bedarf weitere Erläuterungen und/oder Dokumente anfordern.
Wenn die Gründung verschoben wird und weitere Klarstellungen oder Dokumente nicht ausreichen, lehnt der Richter die Unternehmensgründung ab.
Im Falle einer Ablehnung müssen Sie den Prozess für die Gründung eines rumänischen Unternehmens neu starten.
Bei Genehmigung stellt der Handelsregisterrichter die Gründungsurkunde und den Handelsregisterbeschluss zur Genehmigung der Gründung des rumänischen Unternehmens aus.
Die Gründungsurkunde ist von entscheidender Bedeutung, da sie wie ein nationaler Personalausweis für Unternehmen funktioniert.
Diese Bescheinigung enthält die Steuernummer und die Handelsregisternummer des Unternehmens.
Außerdem enthält sie den Firmennamen, die eingetragene Adresse und die eingetragene Haupttätigkeit des Unternehmens.
Nach der Gründung des Unternehmens müssen Sie einen Buchhalter beauftragen, der die monatliche Buchhaltung erledigt und sowohl monatliche als auch jährliche Steuererklärungen bei der rumänischen Steuerbehörde einreicht.
Auch wenn Ihr Unternehmen inaktiv ist, müssen Sie monatlich Steuererklärungen einreichen.
Wenn Sie daran interessiert sind, können wir Ihnen die Dienste unseres Buchhalters anbieten.
Es gibt zwei Arten von Umsatzsteuernummern: die lokale Umsatzsteuernummer und die EU-Umsatzsteuernummer.
Beide werden nach der Unternehmensgründung von der rumänischen Steuerbehörde vergeben.
Mit einer EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird Ihr Unternehmen nicht zum Umsatzsteuerzahler.
Ihr Hauptzweck besteht darin, Geschäfte mit anderen EU-Unternehmen zu erleichtern, ausgenommen rumänische Unternehmen.
Der Nachteil besteht darin, dass Ihr Unternehmen die gezahlte Mehrwertsteuer nicht zurückfordern kann, da es nicht zum Mehrwertsteuerzahler wird.
Der Vorteil besteht darin, dass Ihr Unternehmen zum Umsatzsteuerpflichtigen wird und die gezahlte Umsatzsteuer zurückfordern kann.
Sobald Ihr Unternehmen zum Umsatzsteuerpflichtigen wird, muss es die Umsatzsteuer auf die Rechnungsbeträge für natürliche Personen und rumänische Unternehmen aufschlagen.
Die einzige Ausnahme besteht bei der Rechnungsstellung an nicht-rumänische Unternehmen. In diesem Fall beträgt der Mehrwertsteuersatz 0 %, obwohl Ihr Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist.
Die lokale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dient auch als EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Sie können nicht beide EU-Umsatzsteuernummern aktiv haben. Wenn Sie die EU-Umsatzsteuernummer und dann die lokale Umsatzsteuernummer erhalten, muss die erstere storniert werden.
Wenn Ihr Unternehmen physische Waren importiert und exportiert, müssen Sie für Ihr rumänisches Unternehmen eine EORI-Nummer beantragen.
Dies kann durch Einreichen eines Antrags bei der zuständigen Steuerbehörde erfolgen, entweder persönlich oder über deren Online-Portal.
NIF-Nummern sind rumänische persönliche Steuernummern, die an Personen vergeben werden, die nicht in Rumänien ansässig sind.
In Rumänien ansässige Personen und rumänische Staatsbürger haben bereits eine ähnliche ID-Nummer, die CNP.
In folgenden Situationen benötigen Sie NIF-Nummern:
Für Direktoren, die in Ihrem Unternehmen angestellt sind.
Für Aktionäre, wenn diese Dividenden von dem Unternehmen erhalten möchten.
Um die Steuern zu zahlen und den Kapitalanteil einzuzahlen, benötigen Sie ein Bankkonto.
Sie können ein Bankkonto bei rumänischen Banken oder Banken außerhalb Rumäniens eröffnen.
Außerdem können Konten bei Online-Banken wie Wise, Revolut Business oder Paysera eröffnet werden.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, ein lokales Bankkonto bei einer rumänischen Bank zu eröffnen, ist Ihre Anwesenheit erforderlich.
Banken führen vor der Aufnahme eines Kunden ein KYC-Verfahren durch. Im Rahmen des KYC-Verfahrens verlangen Banken häufig unter anderem Ihren Reisepass/Personalausweis, Ihre Steueridentifikationsnummer und einen Wohnsitznachweis (einige verlangen offizielle Dokumente, die die Adresse belegen). Sie erwarten auch Antworten auf verschiedene Fragen zum Geschäft des Unternehmens.
Wir können Ihnen bei rumänischen Banken helfen, den Prozess zu optimieren, da wir gute Beziehungen zu mehreren lokalen Banken haben, die mit unseren Dienstleistungen vertraut sind.
Wir können jedoch nicht garantieren, dass die Eröffnung eines Bankkontos erfolgreich verläuft, da jede Bank das Recht hat, einen Kunden nach Abschluss des KYC-Verfahrens abzulehnen.
Der größte Vorteil besteht darin, dass Sie sich keine Details über die Gründung eines rumänischen Unternehmens merken müssen, da wir den gesamten Prozess mit minimalem Aufwand Ihrerseits abwickeln können.
Die Gebühr für die Eintragung ins Handelsregister für die Gründung eines rumänischen Unternehmens beträgt etwa 30 EUR.
Wenn Sie Anwälte beauftragen, die alles in Ihrem Namen erledigen, können die Kosten zwischen 1000 und 3000 EUR liegen. Dabei handelt es sich um eine einmalige Gebühr.
Für Buchhaltungsdienstleistungen liegen die Kosten im Durchschnitt zwischen 30 und 150 Euro pro Monat.
Die Erstellung und Unterzeichnung der erforderlichen Unterlagen dauert etwa 1–2 Tage.
Die Reservierung des Firmennamens dauert etwa 1–2 Tage.
Das Hauptverfahren beim Handelsregister dauert etwa 3 Tage. In den letzten Monaten haben sich jedoch aufgrund technischer Schwierigkeiten beim Handelsregister einige Verfahren zur Unternehmensgründung auf 2 Wochen verlängert.
Die Beantragung der EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dauert etwa 10 Tage.
Die Beantragung der lokalen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und der erforderlichen NIF-Nummern dauert etwa 30 Tage.
Die EORI-Nummer erhalten Sie in etwa 1–2 Tagen.
Im Falle der Eröffnung eines Bankkontos dauert das Treffen bei der Bank 1–2 Tage. Der KYC-Prozess der Bank kann zwischen einer Woche und mehr als zwei Wochen dauern, bis die Bank die Eröffnung des Bankkontos genehmigt. Für den letzten Teil ist Ihre Anwesenheit in Rumänien nicht erforderlich.
Alle oben genannten Schritte sind aufeinanderfolgend, mit Ausnahme der Beantragung der EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, der lokalen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und der EORI-Nummer sowie der Eröffnung des Bankkontos, die nach der Unternehmensgründung parallel erfolgen können.
Rumänische Unternehmen können zwischen zwei Steuerregelungen wählen:
Eine Umsatzsteuer von 1 % oder 3 %, die anfällt, wenn der Jahresumsatz des Unternehmens unter bestimmten Schwellenwerten liegt.
In allen anderen Fällen gilt eine Gewinnsteuer von 16 %.
Ein Unternehmen, das der Umsatzsteuer unterliegt, wird als Kleinstunternehmen oder Kleinstbetrieb bezeichnet.
Im Allgemeinen ist ein Unternehmen ein Gewinnsteuerzahler, es sei denn, es entscheidet sich für die Umsatzsteuer, wodurch es zu einem Kleinstunternehmen wird. Diese Option kann nur bei der Gründung des Unternehmens wahrgenommen werden.
Wenn ein Kleinstunternehmen die jährlichen Umsatzschwellen überschreitet oder andere Anforderungen nicht erfüllt, wird es zum Gewinnsteuerzahler, eine Änderung, die nicht rückgängig gemacht werden kann.
Zusätzlich wird eine Dividendensteuer in Höhe von 10 % fällig, wenn Aktionäre Gewinne aus dem Unternehmen entnehmen möchten.
Es gibt auch eine Krankenversicherungssteuer, die nur für Aktionäre gilt, die in Rumänien ansässig sind.
Ausführliche Informationen und eine vollständige Liste der rumänischen Unternehmenssteuern und ihrer Steuersätze finden Sie in unserem Leitfaden hier.
Ja, es gibt keine Einschränkungen für die Gründung von Unternehmen in Rumänien.
Ausländer dürfen rumänische Unternehmen gründen.
Personen mit bestimmten Nationalitäten könnten jedoch Schwierigkeiten haben, ein Bankkonto bei einer rumänischen Bank zu eröffnen.
Diese Nationalitäten stammen aus Ländern, gegen die Bankensanktionen verhängt wurden, wie z. B. Iran, Syrien und Pakistan.
Die Gründung eines rumänischen Unternehmens ist großartig, weil die Steuern zu den niedrigsten in der Europäischen Union gehören.
Außerdem sind die Lebenshaltungskosten niedriger als in den meisten EU-Ländern.
Es ist allgemein bekannt, dass die EU-Mitgliedstaaten untereinander freien Handel ohne Zollgebühren oder Grenzkontrollen betreiben.
Da Rumänien zur EU gehört, können Sie durch die Gründung eines rumänischen Unternehmens vom Zugang zum EU-Binnenmarkt profitieren.
Viele unserer Kunden, die nicht aus der EU stammen, benötigen ein EU-Unternehmen, um ihre Geschäfte auf den EU-Binnenmarkt auszuweiten, und sie entscheiden sich aufgrund der niedrigen Steuersätze oft für Rumänien, um ein solches Unternehmen zu gründen.
Ihre Anwesenheit ist bei der Firmengründung nicht erforderlich.
Wenn Sie jedoch vorhaben, ein Bankkonto bei einer rumänischen Bank zu eröffnen, müssen Sie bei der Bank anwesend sein.
E-Mail: office@counselors.legal
Adresse: 9 I.C. Visarion Street, Gebäude A, 3. Stock, Sektor 1, Bukarest, Rumänien