Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich ab dem 1. Januar 2025 von der 1 %igen Umsatzsteuer profitieren?
Ab dem 1. Januar 2025 wurden die Regeln geändert. Im Folgenden finden Sie die Voraussetzungen, um von der 1 %-igen Umsatzsteuer zu profitieren:
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Sie müssen mindestens einen Mitarbeiter beschäftigen, wobei Sie ein Mindestbruttogehalt von 810 EUR pro Monat zahlen müssen. Davon müssen etwa 310 EUR als Lohnsteuer an die Regierung abgeführt werden. Sie können sich auch selbst einstellen, um diese Anforderung zu erfüllen.
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Die Jahresabschlüsse müssen ordnungsgemäß und rechtzeitig eingereicht werden. Hierfür sind die Dienste eines Buchhalters erforderlich.
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Ihr Jahresumsatz darf 60.000 EUR nicht übersteigen.
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Bestimmte Aktivitäten sind nicht zulässig, z. B. IT-/Computer-bezogene Aktivitäten, Hotels, Restaurants und medizinische Versorgung.
Weitere Informationen zu Steuern finden Sie hier.
Wenn ich die Anforderungen für die 1 %-Umsatzsteuer nicht erfülle, wie kann ich dann ab dem 1. Januar 2025 für die 3 %-Umsatzsteuer in Frage kommen?
Für die 3 %-ige Umsatzabgabe gelten weiterhin die beiden oben genannten Bedingungen.
Die dritte Bedingung, Ihr jährliches Umsatzlimit, wird erhöht und darf somit 250.000 EUR nicht überschreiten. Ab dem 1. Januar 2026 wird dieses Limit auf 100.000 EUR gesenkt.
Die vierte Bedingung gilt nicht. Somit sind alle Aktivitäten für die 3 %ige Umsatzsteuer berechtigt.
Weitere Informationen zu Steuern finden Sie hier.
Welche Steuern fallen an, wenn ich die Voraussetzungen für die 1 %- oder 3 %-Umsatzsteuer nicht erfülle?
Wenn Sie die Anforderungen für die 1 %- oder 3 %-Umsatzsteuer nicht erfüllen, zahlt Ihr Unternehmen 16 % Unternehmenssteuer (Gewinnsteuer).
Weitere Informationen zu Steuern finden Sie hier.
Welche weiteren Steuern muss ich als Aktionär zusätzlich zur Dividendensteuer von 10 % zahlen?
Zusätzlich zur Dividendensteuer von 10 % müssen Sie nur die Krankenversicherungssteuer zahlen, die wie folgt berechnet wird:
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486 EUR pro Jahr, wenn die jährlichen Dividenden zwischen 4.860 EUR und 9.720 EUR (ca.) liegen.
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972 EUR pro Jahr, wenn die jährlichen Dividenden zwischen 9.720 EUR und 19.440 EUR (ca.) liegen.
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fest 1.944 EUR pro Jahr, wenn die jährlichen Dividenden über 19.440 EUR (ca.) liegen.
Diese Steuer ist nicht zu zahlen, wenn Sie nicht in Rumänien ansässig sind.
Die oben genannten Beträge werden pro Aktionär berechnet.
Weitere Informationen zu Steuern finden Sie hier.
Muss ich persönlich in Rumänien anwesend sein?
Nein, Ihre Anwesenheit in Rumänien ist nicht erforderlich. Wir werden das Unternehmen in Ihrer Abwesenheit aus der Ferne gründen.
Ist ein Notar erforderlich?
Nein, es ist kein Notar erforderlich.
Da wir Anwälte sind, sind wir berechtigt, die Dokumente zu beglaubigen, die ansonsten notariell beglaubigt werden müssten. So geht alles einfacher und schneller, da Sie Ihren Computer nicht verlassen müssen, um zu einem Notar zu gehen.
Welche Dokumente benötigen Sie, um ein rumänisches Unternehmen zu gründen?
Sie müssen uns lediglich eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses zusenden und einen kurzen Fragebogen mit den vom Handelsregister benötigten Informationen ausfüllen.
Bitte kontaktieren Sie uns über die untenstehenden Kontaktdaten und wir werden Ihnen umgehend einen solchen Fragebogen zusenden.
Wie lange dauert es, ein rumänisches Unternehmen zu gründen?
Wenn alles glatt läuft, dauert es etwa 3 Tage, nachdem wir alle Dokumente vorbereitet haben.
Was ist in unseren Dienstleistungen enthalten?
Unsere Dienstleistungen umfassen Unterstützung, die Erstellung von Unternehmensdokumenten und die rechtliche Vertretung vor dem Handelsregister bei der Gründung Ihres Unternehmens.
Die Gebühr von 30 EUR müssen Sie selbst tragen.
Wir bieten außerdem folgende Zusatzleistungen an:
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Anmietung einer Firmenadresse für 12 Monate (d. h. virtuelles Büro);
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Beantragung einer EORI-Nummer;
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Erhalt einer EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder einer lokalen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer;
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Erhalt einer NIF (rumänische persönliche Steuernummer) für einen der Aktionäre oder Direktoren;
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Eröffnung eines Bankkontos;
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Buchhaltungsdienstleistungen.
Die oben genannten Gebühren und Steuern, mit Ausnahme der Buchhaltungsdienstleistungen, verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. In Rumänien beträgt die Mehrwertsteuer 19 %.
Wer ist zur Gründung von Unternehmen berechtigt?
In Rumänien ist der einzige professionelle Berater, der zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen wie der Unternehmensgründung befugt ist, ein zugelassener Rechtsanwalt.
Was ist der Unterschied zwischen der Gründung, Registrierung, Errichtung, Einrichtung und Eröffnung eines rumänischen Unternehmens?
In Rumänien sind diese Begriffe gleichwertig und sollten nicht als Teilschritte eines größeren Verfahrens betrachtet werden, wie es in einigen anderen Ländern der Fall ist.
Daher handelt es sich bei den folgenden Vorgängen um dasselbe Verfahren: Gründung eines rumänischen Unternehmens, Registrierung eines rumänischen Unternehmens, Aufbau eines rumänischen Unternehmens, Eröffnung eines rumänischen Unternehmens und Gründung eines rumänischen Unternehmens.